Verpackungsverordnung
Gemäß §6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind Hersteller und Vertreiber, die in Deutschland Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, die gebrauchten Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und diese zu verwerten.
Wir erfüllen die Verpflichtung nach § 6 Abs .1 VerpackV.


